Gesetz zur Änderung des NRettDG – 2 – Gemeinde Notfallsanitäter

Gesetz zur Änderung des NRettDG – 2 – Gemeinde Notfallsanitäter

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat am 05.09.2023 eine weitere Änderung des NRettDG vorgeschlagen. Nach diesem Entwurf sollen die §§ 2, 9 und 10 des NRettDG angepasst werden. Es soll, wie der Entschließlungsantrag aus der letzten Legislaturperiode vorsieht, der Gemeindenotfallsanitäter flächendeckend eingeführt werden.

Der Gesetzesentwurf der CDU Fraktion vom 05.09.2023 (Drucksache 19/2219 neu). Die erste Beratung mit durchaus positiven Stimmen der Regierungsfraktionen erfolgte am 13.09.2023 (Plenarprotokoll 19/19). Allerdings sehen Teile der Redner noch Konkretisierungsbedarf u.a. im Hinblick auf die Finanzierung, da sie der Ansicht sind, dass auch die Kassenärztliche Vereinigung hieran zu beteiligen sind, die im Entwurf getroffenen Festlegungen aber noch weiter diskutiert werden sollen. Weiterhin sieht eine Fraktion noch Änderungsbedarf auf Bundesebene.

Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend), Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

Dieser Gesetzentwurf soll zusammen mit dem Entwurf der Regierungsfraktionen (Drucksache 19/2742) am 18.01.2024 im Innenausschuss behandelt werden.

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