Saarland (SL)
- Informationen rund um den Rettungsdienst im Saarland über die Seite des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF)
- Saarländisches Rettungsdienstgesetz (SRettG)
- Versammlungsstättenverordnung Saarland
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern
- Verordnung über den Betrieb von Unternehmen des Krankentransports (RettBetriebsVO)
- Verordnung über den Nachweis der Eignung zur Führung von Unternehmen des Krankentransports (RettEignungsV)
- Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO)
- Landtag des Saarlandes – Drucksachen
- Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG)
- Saarländisches Polizeigesetz (SPolG)
Sachsen (SN)
- Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
- Heilberufezuständigkeitsgesetz vom 9. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 41), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 434) geändert worden ist
- Sachsische Landesrettungsdienstplanverordnung
- Alarmierungsrichtlinie
- Verwaltungsvorschrift Kennzeichnung von Führungskräften und Führungsstellen der Feuerwehren und privaten Hilfsorganisationen
- Sächsisches Krankenhausgesetz
- Sächsisches Polizeigesetz
- Sächsischer Landtag – Drucksachen
Sachsen-Anhalt (ST)
- Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter im Land Sachsen-Anhalt
- Verordnung zur Aufstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
- Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt
- Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Erschwerniszulagen (relevant z.B. §12a – Zulage für Notfallsanitätertätigkeiten im feuerwehrtechnischen Dienst)
- Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
- Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt ist für die Sicherstellung des Notarztdienstes zuständig.
- Die Arbeitsgemeinschaft in Sachsen-Anhalt Tätiger Notärzte e.V. hat zusammen mit Arbeitsgruppen aus mehreren Bundesländern Behandlungspfade und Standardarbeitsanweisungen im Rettungsdienst erarbeitet. Auf der Seite der AGSAN sind viele weitere Informationen zu finden.
- Landtag Sachsen-Anhalt – Drucksachen
Thüringen (TH)
- Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG)
- Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiter- und Fortbildungen des nichtärztlichen Rettungspersonals vom 11.06.2018
- Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen hat den Sicherstellungsauftrag im bodengebundenen Rettungsdienst und ist deshalb für die Besetzung der Notarzteinsatzfahrzeuge im Freistaat zuständig. Auf deren Internetseite sind deshalb einige Informationen zu finden.
- Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG)
- Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG)
- Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG)
- Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (PAG)
- Thüringer Landtag – Drucksachen