Gesetz zur Änderung des NRettDG 1 – Telenotfallmedizin

Gesetz zur Änderung des NRettDG 1 – Telenotfallmedizin

Die Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Änderungen am Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vorsieht. Zu den geplanten Novellierungen gehören Modifikationen in den §§ 2, 6, 10, 11, 18 und 30 des NRettDG sowie die Einführung eines neuen § 7a, der sich mit der Unterstützung ehrenamtlicher Helfer in der Wasser- und Bergrettung befasst.

Der Fokus der Gesetzesnovellierung liegt auf der erstmaligen Einführung der Telenotfallmedizin im Rettungsdienst von Niedersachsen. Das Hauptziel dieser Initiative ist es, ein einheitliches telemedizinisches System zu etablieren, bei dem redundante Telemedizinstandorte an verschiedenen geeigneten Rettungsleitstellen angesiedelt sind und sämtliche Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes miteinander vernetzt werden.

Interessierte können den vollständigen Gesetzentwurf mit weiterführender Begründung unter der Drucksache 19-2742 einsehen.

Im Rahmen der parlamentarischen Behandlung fand am 08. November 2023 eine erste Beratung im Plenum statt, woraufhin eine Verweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport erfolgte, wie im Plenarprotokoll 19/24 dokumentiert ist.

Die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf ist für den 18. Januar 2024 geplant und soll in Zusammenarbeit mit einem weiteren Gesetzesentwurf der CDU Fraktion, der den Gemeinde-Notfallsanitäter betrifft, stattfinden.

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