Im Niedersächsischen Landtag liegt eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Lena-Sophie Laue (CDU) vor (Drucksache 19/9132, Eingang 21.11.2025). Thema sind Ruhezeiten und Arbeitsbefreiung nach nächtlichen oder lang andauernden Einsätzen im Katastrophenschutz und Rettungsdienst.
Ausgangspunkt ist die Praxis, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte in Bereitschaften anerkannter Hilfsorganisationen (u. a. DRK, Johanniter, Malteser, DLRG, ASB) regelmäßig zu nächtlichen Einsätzen alarmiert werden – häufig zur Unterstützung von Feuerwehr oder Rettungsdienst, ohne dass ein Katastrophenfall im Sinne des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes festgestellt wird.
Die Anfrage stellt heraus, dass § 7 Abs. 5 NRettDG zwar auf § 17 NKatSG verweist, dies aber nach Darstellung der Anfrage nur den Zeitraum des tatsächlichen Einsatzes betrifft und keine ausdrückliche Regelung zur Arbeitsbefreiung oder Ruhezeit im Anschluss an nächtliche Einsätze enthält. Zudem wird auf Berichte hingewiesen, wonach ehrenamtlich Tätige nach nächtlichen Einsätzen teils unmittelbar wieder ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen müssten und eine uneinheitliche Handhabung durch Landkreise bzw. untere Katastrophenschutzbehörden bestehe.
Die sieben Fragen an die Landesregierung
Die Abgeordnete fragt die Landesregierung u. a.:
- Welche rechtlichen Bestimmungen gelten in Niedersachsen für Ruhezeiten/Arbeitsbefreiungen nach nächtlichen Einsätzen ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer, wenn kein Katastrophenfall festgestellt wurde?
- Welche Bestimmungen gelten in diesen Fällen für Angehörige der Feuerwehren?
- Wie ist § 7 Abs. 5 NRettDG bei Einsätzen unterhalb der Katastrophenschwelle auszulegen (Geltungsbereich der Verweisung, Abgrenzung zu § 17 NKatSG)?
- Wie finden arbeitszeitrechtliche/arbeitsschutzrechtliche Vorschriften, insbesondere Ruhezeiten nach Arbeitszeitgesetz, auf ehrenamtlich Tätige in Hilfsorganisationen Anwendung?
- Wie finden diese Vorschriften Anwendung auf Angehörige der Feuerwehren?
- Gibt es Erkenntnisse, wie Landkreise, Kommunen oder Hilfsorganisationen aktuell mit Ruhezeiten/Arbeitsbefreiungen nach nächtlichen Einsätzen umgehen?
- Prüft die Landesregierung, ob eine Ergänzung/Präzisierung von NKatSG, NRettDG oder NBrandSchG erforderlich ist, um die Situation nach nächtlichen Einsatzzeiten eindeutig zu regeln (mit Begründung)?
Die Drucksache ist am 27.11.2025 verteilt worden. Ich bin gespannt auf die Aussagen der Landesregierung zu den bestehenden Rechtsgrundlagen, zur aktuellen Praxis in Niedersachsen und zu einem möglichen Regelungsbedarf.