Einsetzung einer Enquetekommission zur Notfallversorgung

Einsetzung einer Enquetekommission zur Notfallversorgung

Der Niedersächsische Landtag hat in mehreren Sitzungen beschlossen eine Enquetekommission einzusetzen. Diese Kommission soll sich mit der Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen befassen, um für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung zu sorgen.

Um auch zukünftig eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Versorgungsstruktur in den unter-schiedlichen Regionen Niedersachsens vorhalten zu können, sind insbesondere durch die Kommission folgende Fragestellungen zu klären:

  • Ambulante medizinische Versorgung
  • Stationäre medizinische Versorgung
  • Notfallversorgung
  • Digitalisierung
  • Mobilität

Der Kommission gehören 27 Mitglieder an: 15 Mitglieder des Landtags und zwölf Sachver-ständige, die nicht Abgeordnete sind. Von den Abgeordneten werden je sechs Abgeordnete von den Fraktionen der SPD und CDU und je ein Mitglied von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD benannt. Die Sachverständigen werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt; andernfalls gilt § 18 a Abs. 2 Satz 3 GO LT. 

Die Kommission soll auf das Jahr 2019 in ihrer Arbeit begrenzt werden, um noch in dieser Le-gislaturperiode mit der Umsetzung von Lösungsmöglichkeiten zu beginnen. Die Kommission legt dem Landtag einen Abschlussbericht vor, in dem die konkreten Vorschläge nach den Zu-ständigkeiten gegliedert dargestellt werden. 

Landtagsdrucksache  18/2351 vom 10.12.2018

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