BW: Entwicklungen im Rettungswesen in der 2. Jahreshälfte

BW: Entwicklungen im Rettungswesen in der 2. Jahreshälfte

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 16.11.2018 umfangreich auf eine Anfrage der FDP/DVP geantwortet.

Die Landtagsfraktion hatte die Landesregierung u.a. gefragt, wie man die Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, u.a im Hinblick auf klarere Kompetenzregelungen, verbessern könne. Gefragt wurde auch expliziert nach bundeseinheitlichen Regelungen.

Die Landesregierung Baden-Württemberg berichtet, dass auf ihre Initiative die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder Ende November 2018 in Magdeburg sich der Auffassung Baden-Württembergs angeschlossen hat, dass die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Rahmen ihrer Berufsausübung eine verbesserte rechtliche Handlungssicherheit bedürfen. Die Bundesregierung wurde gebeten, sich zeitnah für entsprechende Änderungen einzusetzen.

Für mich erfreulich ist, dass die anfragende Landtagsfraktion auch den bei uns in Niedersachsen im Rahmen eines Pilotprojektes geschaffene „Gemeinde-Notfallsanitäter“ angesprochen hat. Dieser wird zunächst bis zum September 2020 im Bereich Ammerland, Cloppenburg, der Stadt Oldenburg und im Landkreis Vechta getestet.

Weiterhin arbeitet die Landesregierung an einer stärkeren Verzahnung von Rettungsdienst sowie ambulanter und stationärer Notfallversorgung.Die Landesregierung ist der Auffassung, dass den bereits bestehenden Integrierten Rettungsleitstellen hier eine entscheidende Lenkungsfunktion zukommt.

Um einen Überblick über den Fachkräftemangel im Rettungsdienst zu erhalten, hat der Landesausschuss für den Rettungsdienst BW am 27. November 2018 eine Definition von meldepflichtigen Ausfällen in der Notfallrettung in Baden-Württemberg sowie ihre einheitliche Dokumentation durch die Integrierten Leitstellen konsentiert.Mit diesen Erhebungen soll zum 01.01.2019 begonnen werden.

Meine Meinung: Insgesamt sind starke Bestrebungen in allen Bundesländern, so wie hier in Baden-Württemberg, zur Verbesserung der Notfallversorgung zu erkennen. Nun gilt es, z.B.den Problemen der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern endlich auch Taten folgen zu lassen. Die gewonnen Erkenntnisse, die als gut und sinnvoll erkannt werden, müssen umgesetzt werden. Allerdings sollte hier – wie immer im Leben – Qualität vor Schnelligkeit gehen.

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