BMG: „Die Notfallversorgung verbessern“

BMG: „Die Notfallversorgung verbessern“

Bundesgesundheitsminister Spahn hat am 18.12.2018 in Berlin die wesentlichen Eckpunkte seiner Überlegungen der Öffentlichkeit präsentiert.

Das BMG hat, wie alle Beteiligten der Notfallversorgung erkannt, dass sich etwas tun muss, um den kommenden Herausforderungen gerecht zu werden. Immer mehr Menschen strömen in Notaufnahmen, obwohl diese ohne Probleme auch im ambulanten Bereich versorgt werden könnten. Die Rettungsdienste und die Notaufnahmen sind überlastet. Die durch den Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen in ihrem Gutachten zur Notfallversorgung veröffentlichten Erkenntnisse macht sich das BMG in weiten Teilen zu eigen. Im nachfolgenden Video ist das Statemant von Minister Spahn zu sehen. (Quelle: BMG)

Für den Bereich Rettungsdienst wünscht sich das BMG umfangreiche Änderungen, die allerdings eine Änderung des Grundgesetzes benötigen. Folgende Ideen möchte das BMGF umsetzen:

  • Der Rettungsdienst soll ein eigenständiger medizinischer Leistungsbereich im SGB V werden.
  • Um nicht notwendige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden, soll die die Transportpflicht entfallen und eine Vergütung trotzdem erfolgen.
  • Die Krankenkassen sollen erweiterte Mitwirkungs- und Verhandlungsmöglichkeiten bei wesentlichen Fragen zur Ausgestaltung des Rettungsdienstes erhalten.
  • Die Finanzierung des Rettungsdienstes soll zwischen den Krankenkassen und den Ländern anders geregelt werden. Die Länder sollen im Bereich Investitions- und Vorhaltekosten für die Infrastruktur mehr Verantwortung übernehmen.
  • Die Leitstellen für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sollen mit den Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung (116117) zu gemeinsamen Notfallleitstellen zusammengelegt werden. Hierdurch soll eine bessere Triage erreicht werden, die dafür sorgt, dass Patienten in den richtigen Versorgungsbereich gelangen.

Der Rettungsdienst ist derzeit in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Diese haben, wie z.B. bei Polizei, dem Brandschutz oder auch im Bildungsbereich entsprechende Regelungen in Landesgesetzen zu regeln.

Das weitere Verfahren bleibt, auch im Hinblick auf die vom BMG gewünschte kurze Verfahrensdauer, sportlich. Bis April 2019 will das BMG einen ersten Gesetzentwurf vorlegen. Inkrafttreten sollen diese Änderungen zum 01.01.2020. Das setzt allerdings voraus, dass auch der Bundesrat mit 2/3-Mehrheit den beabsichtigten Änderungen des Grundgesetzes zustimmt. Das das nicht einfach ist, weiß die Bundesregierung sicherlich durch den gerade gestoppten Bildungskompromis.

Kommentare sind geschlossen.