Landtag diskutiert Helferfreistellung

Landtag diskutiert Helferfreistellung

Die Initiativen zur Stärkung des Katastrophenschutzes in Niedersachsen erlangen durch den kürzlich von der CDU-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf (Drucksache 19/3367) neue Dynamik. Am 30. Januar 2024 vorgelegt, zielt das Vorhaben darauf ab, eine konsistente Regelung für die Freistellung von Freiwilligen, die im Katastrophenschutz tätig sind, zu etablieren.

Eine erste Diskussion über diesen Gesetzentwurf fand im niedersächsischen Landtag am 7. Februar 2024 statt – ein Prozess, der die Bedeutung des Engagements der zahlreichen Helferinnen und Helfer unterstreicht. Im Anschluss an diese Beratung wurde der Entwurf an die entsprechenden Ausschüsse verwiesen, um eine eingehende Prüfung und Bewertung zu gewährleisten.

Fortschritte wurden bei der Sitzung des Innenausschusses am 22. Februar 2024 gemacht, wo Verfahrensfragen geklärt wurden. Dies stellt einen weiteren Schritt zur Erreichung des Ziels dar, das die CDU-Fraktion ins Auge gefasst hat: die Schaffung eines einheitlichen Rahmens zur Unterstützung derjenigen, die sich für das Wohl der Gemeinschaft im Falle von Katastrophen einsetzen.

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