Übergangsfrist für Rettungsassistenten auf dem Rettungswagen verlängert

Übergangsfrist für Rettungsassistenten auf dem Rettungswagen verlängert

In einer bemerkenswerten Sitzung hat der niedersächsische Landtag am 11. Dezember 2023 einstimmig entschieden, die Übergangsfrist für die Besetzung von Rettungswagen durch Rettungsassistenten und -assistentinnen bis zum Ende des Jahres 2026 auszudehnen. Dies bedeutet, dass auf Grundlage von § 10 Abs. 2 Satz 4 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) diese Fachkräfte nach wie vor die Führung bei der Patientenversorgung auf dem Rettungswagen übernehmen dürfen.

Ein unbefristeter Zeitrahmen für diese Regelung war ursprünglich von der CDU-Fraktion vorgeschlagen worden – eine Forderung, die in Drucksache 19-2995 nachzulesen ist. Auf der anderen Seite argumentierten die Regierungsfraktionen für eine überschaubare einjährige Verlängerung (Drucksache 19-2742). Nach Verhandlungen wurde schließlich als Mittelweg der nun beschlossene Kompromiss erzielt.

Gemäß aktuellen Informationen wird erwartet, dass die offizielle Verkündung dieses Beschlusses noch vor Ende des Jahres 2023 stattfinden wird.

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