In einer bemerkenswerten Sitzung hat der niedersächsische Landtag am 11. Dezember 2023 einstimmig entschieden, die Übergangsfrist für die Besetzung von Rettungswagen durch Rettungsassistenten und -assistentinnen bis zum Ende des Jahres 2026 auszudehnen. Dies bedeutet, dass auf Grundlage von § 10 Abs. 2 Satz 4 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) diese Fachkräfte nach wie vor die Führung bei der Patientenversorgung auf dem Rettungswagen übernehmen dürfen.
Ein unbefristeter Zeitrahmen für diese Regelung war ursprünglich von der CDU-Fraktion vorgeschlagen worden – eine Forderung, die in Drucksache 19-2995 nachzulesen ist. Auf der anderen Seite argumentierten die Regierungsfraktionen für eine überschaubare einjährige Verlängerung (Drucksache 19-2742). Nach Verhandlungen wurde schließlich als Mittelweg der nun beschlossene Kompromiss erzielt.
Gemäß aktuellen Informationen wird erwartet, dass die offizielle Verkündung dieses Beschlusses noch vor Ende des Jahres 2023 stattfinden wird.