Nds. Landesausschuss Rettungsdienst veröffentlicht zwei Empfehlungen

Nds. Landesausschuss Rettungsdienst veröffentlicht zwei Empfehlungen

Im aktuellen niedersächsischen Ministerialblatt (Nds.MBl.40/2017 S. 1316) sind zwei Empfehlungen des niedersächsischen Landesausschuss Rettungsdienst bekannt gemacht worden.

In der erste Veröffentlichung geht es um die Disposition von Rettungsmitteln bei Schul- bzw. Arbeitsunfällen. In diesen Fällen besteht häufig die irrige Annahme, dass auf Grund der Vorgaben der Versicherungen  in jedem Fall ein Rettungsmittel zu entsenden sei.

Der Landesausschuss Rettungsdienst stellt hierzu in Abstimmung mit der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)  fest, dass für den Einsatz von Rettungsmitteln die gleichen Kriterien gelten, wie für alle anderen Notrufe auch. Es braucht nicht in jedem Fall, ein Rettungsmittel geschickt werden. Sondern nur in den Fällen, wo es nach Abfrage durch die Rettungsleitstelle auch notwendig ist. Darüber hinaus werden erläuternde Hilfestellungen für notwenige Beförderungen mittels Taxi bzw. Privat-PKW gegeben.

Im Weiteren wir ein Positionspapier zur Einführung einer webbasierten Informationsplattform für die Zuweisung von Notfallpatienten zur klinischen Versorgung veröffentlicht.

Solche Informationsplattformen werden bereits in eingen Bundesländern erfolgreich betrieben. In Niedersachsen haben mehrere Leitstellen (z.B. die Großleitstelle Oldenburger-Land AöR) für den Rettungsdienst das System IVENA erfolgreich getestet. Nunmehr wird durch das Positionspapier empfohlen, dass solche Informationsplattformen auch in Niedersachsen flächendeckend eingeführt werden.

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