Die Landesregierung Rheinland-Pfalz beschreibt in einer Drucksache als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage die notärztliche Versorgung nicht nur allgemein, sondern inzwischen auch auf einer besseren Datenbasis. Für die Rettungsdienstbehörden wurde ein Instrument aufgebaut, mit dem Abmeldequoten und Abmeldegründe an Notarztstandorten systematisch erfasst werden. Über diese Plattform werden sowohl die Abmeldezeiten im Verhältnis zur Soll-Vorhaltung als auch die jeweiligen Ursachen dokumentiert. Das ist deshalb relevant, weil die tatsächliche Verfügbarkeit notärztlicher Standorte damit nicht nur punktuell, sondern strukturiert beobachtet werden kann. [1]
Zugleich zeigt die Drucksache, dass die personelle Stabilität an mehreren Standorten nicht allein durch Klinikärztinnen und -ärzte getragen wird. Teilweise erfolgt die Besetzung über Honorarkräfte oder über gemeinsame ärztliche Pools. Genannt werden unter anderem Asbach, Dierdorf/Selters, Kirchen (Sieg), Linz (Rhein), Montabaur/Dernbach und Neuwied mit teils klinischer, teils honorargestützter Besetzung. Für Altenkirchen, Diez, Hachenburg und Nassau wird ein gemeinsamer Pool mit Honorarkräften beschrieben. Daraus folgt kein flächendeckender Zusammenbruch, wohl aber ein klarer Hinweis auf eine personell angespannte und organisatorisch abgesicherte Vorhaltung. [1]
Parallel dazu setzt Rheinland-Pfalz deutlich auf den Telenotarzt. Nach Darstellung der Landesregierung zeigt die bisherige Evaluation, dass sowohl das System als Ganzes als auch seine technischen Komponenten zuverlässig funktionieren; Probleme für die Patientensicherheit seien bislang nicht festgestellt worden. Der Telenotarzt komme derzeit vor allem bei niederschwelligen Einsätzen zum Einsatz und entlaste dort das Notarztsystem. Zusätzlich werde die telemedizinische Unterstützung der vor Ort eingesetzten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter etwa bei Mitfahrtverweigerungen oder bei der Klärung des weiteren Vorgehens als wirksam bewertet. [1]
Wichtig ist dabei die saubere Einordnung: Die Drucksache belegt eine ergänzende und entlastende Funktion des Telenotarztes, nicht den vollständigen Ersatz des bodengebundenen Notarztes. Die Landesregierung formuliert allerdings ausdrücklich das Ziel, Rheinland-Pfalz zum Jahreswechsel 2025/2026 zum ersten Flächenland mit flächendeckendem Telenotarztsystem zu machen. [1]
Der politische Befund ist damit recht klar: Rheinland-Pfalz reagiert auf die Belastung der Notarztstandorte nicht nur mit punktueller Improvisation, sondern mit besserer Datenerfassung und dem strategischen Ausbau telemedizinischer Unterstützung. Gerade diese Kombination zeigt, dass die Probleme real sind, das Land aber versucht, die Versorgungsfähigkeit durch Strukturmaßnahmen zu stabilisieren. [1]
Fundstellen:
[1] Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 18/13490 vom 02.12.2025, Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Große Anfrage der Fraktion der FREIEN WÄHLER: Notfallversorgung und Notarztstandorte in Rheinland-Pfalz.