Bayern: Geordnete Rettungsdienststruktur, aber begrenzte Datentiefe und wachsender Steuerungsdruck

Bayern: Geordnete Rettungsdienststruktur, aber begrenzte Datentiefe und wachsender Steuerungsdruck

Der Blick in eine aktuelle Landtagsdrucksache zeigt den bayerischen Rettungsdienst als formal klar aufgebautes System. Bayern ist in 25 Rettungsdienstbereiche eingeteilt; die Landkreise und kreisfreien Gemeinden eines Bereichs bilden jeweils einen Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF). Diese ZRF haben die Aufgabe, den öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen und vergeben in ihrem Bereich die Leistungen der bodengebundenen Notfallrettung und des Krankentransports an die Durchführenden des Rettungsdienstes. [1]

Gerade an dieser Struktur wird aber auch eine Grenze sichtbar. Die Staatsregierung erklärt ausdrücklich, dass Personalakquise und Personalverantwortung für die Besatzung von Rettungs- und Krankenwagen bei den Durchführenden des Rettungsdienstes als Arbeitgebern liegen. Deshalb lägen ihr zu mehreren abgefragten Punkten keine detaillierten oder statistischen Auswertungen vor; diese wären nur über Einzelfallauswertungen unter Beteiligung externer Stellen mit erheblichem Aufwand möglich. [1]

Das ist deshalb bemerkenswert, weil die Drucksache den Belastungsanstieg zugleich klar benennt. Der Bedarf an Fachkräften im Rettungsdienst sei anhaltend hoch; die Bundesagentur für Arbeit ordne die Rettungsberufe als Engpassberufe ein. Gleichzeitig habe die Zahl der Notfälle in Bayern zwischen 2014 und 2023 von 907.900 auf 1.214.000 zugenommen, also um 34 Prozent. [1]

Bei der Qualifikation und Aufgabenverteilung muss man präzise bleiben. Die Drucksache belegt kein allgemeines landesweites Standardisierungssystem für das gesamte nichtärztliche Personal, sondern nur für einen bestimmten Bereich: die ÄLRD-Delegation konkreter Behandlungsvorgaben nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 BayRDG. Diese Delegation erfolge in Bayern landesweit einheitlich und werde durch ein strukturiertes Qualitätsmanagement flankiert. Zum Jahresende 2024 waren 6.861 Delegationen an Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Kraft; wegen möglicher Mehrfachdelegationen ist diese Zahl nicht mit der Zahl der tatsächlich tätigen Personen gleichzusetzen. [1]

Auch bei der heilkundlichen Tätigkeit zieht die Staatsregierung eine klare Linie. Rettungssanitäter unterstützen Notfallsanitäter und Ärzte bei der Erstversorgung, fahren den Rettungswagen und führen einfachere Maßnahmen durch. Notfallsanitäter dürfen heilkundlich wegen des Heilkundevorbehalts nur in zwei strikt getrennten Konstellationen tätig werden: auf Grundlage einer Delegation nach § 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG oder in eigener Verantwortung unter den Voraussetzungen des § 2a NotSanG. [1]

Für die notärztliche Versorgung nennt die Drucksache nur wenige, aber belastbare Strukturzahlen. Zur Durchführung des Notarztdienstes werden in Bayern 227 Notarztstandorte betrieben, die jeweils mit einem Notarzteinsatzfahrzeugbesetzt sind. Weitergehende statistische Auswertungen zu Zahl und Verteilung der tätigen Notärzte liegen der Staatsregierung nach eigener Aussage nicht vor. [1]

Beim Nachwuchs zeigt die Drucksache eine erkennbare Ausweitung der Ausbildungskapazitäten. Für die staatliche Prüfung zum Notfallsanitäter wurden für das Jahr 2024 bayernweit 336 bestandene Prüfungen ausgewiesen. Zugleich seien nach Mitteilung der Sozialversicherungsträger im Jahr 2022 insgesamt mehr als 340 Ausbildungsplätze finanziert worden, im Jahr 2023 bereits über 520, und für den Ausbildungsbeginn 2024 seien mehr als 560 Stellen eingeplant worden. [1]

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Steuerung zwischen 112 und 116 117. Seit Dezember 2023 sind die Vermittlungs- und Beratungszentralen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und die Integrierten Leitstellen über eine standardisierte Schnittstelle verbunden. Eine räumliche Zusammenlegung beider Systeme ist nicht beabsichtigt; stattdessen setzt Bayern auf die bereits abgeschlossene digitale Verknüpfung und auf die verbindliche Einführung einer standardisierten Notrufabfrage in den ILS. Deren Ausschreibung soll laut Drucksache im ersten Halbjahr 2026 erfolgen. [1]

Auch hier bleibt der Befund gemischt. Die direkte Vermittlung in die ambulante Versorgungsstruktur der KVB ist nach der Drucksache bereits möglich. Ein Zugriff auf Pflegedienste oder andere soziale Einrichtungen besteht derzeit aber nicht. Zudem erklärt die Staatsregierung, dass ihr über den Anteil nachweislich nicht medizinischer Notfälle keine eigenen detaillierten oder statistischen Auswertungen vorliegen; sie verweist insoweit auf den Rettungsdienstbericht Bayern 2025. [1]

Hinzu kommt, dass Bayern weitere Entlastungsinstrumente erprobt. Die Drucksache nennt das Rettungseinsatzfahrzeug (REF) im erweiterten Probebetrieb für minderschwere Einsätze ohne erwarteten Patiententransport. Ziel sei die Entlastung der Notfallrettung bei Einsätzen ohne Transportbedarf und die Vermeidung von Duplizitäten. Außerdem wurde seit dem Schuljahr 2025/2026 erstmals die Ausbildung zum Berufsbild „Disponent/in in einer ILS“ an der städtischen Berufsfachschule für Leitstellenwesen in München eingerichtet. [1]

Unterm Strich beschreibt die Drucksache also kein chaotisches System, sondern einen organisatorisch geordneten Rettungsdienst mit steigender Belastung, Fachkräftedruck und begrenzter Datentiefe auf staatlicher Ebene. Der politische Befund ist weniger ein Strukturversagen als ein Steuerungsproblem unter Last: Bayern baut Ausbildung, Schnittstellen und Disposition weiter aus, kann aber zentrale Personal- und Einsatzfragen selbst nur eingeschränkt statistisch unterlegen. [1]

Fundstellen

[1] Bayerischer Landtag, Drucksache 19/9496 vom 12.02.2026, Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Roland Magerl, Andreas Winhart, Matthias Vogler, Elena Roon, Franz Schmid (AfD) vom 14.11.2025: Notfallsanitäter, Rettungsassistenten und Notfallmediziner; Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 08.01.2026.

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