Der Zivilschutz ist der Katastrophenschutz im Verteidigungsfall. Durch unser Grundgesetz ist festgelegt, dass dieser kleinere Bereich des Katastrophenschutzes in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt.
Der Bund hat die Aufgabe im Falle kriegerischer Auseinandersetzungen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten vor Kriegseinwirkungen zu schützen, bzw. deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Hierfür hat der Bund Vorkehrungen zu treffen. Diese Vorkehrungen und Maßnahmen sind in den nachfolgend dargestellt.
Davon abzugrenzen sind Maßnahmen bei Katastrophen, die in Friedenzeiten geschehen (z.B. Hochwasser). Für den Katatstrophenschutz in Friedenzeiten sind die Bundesländer verantwortlich. Diese haben Regelung zu treffen, um auch solche Gefahren abzuwehren bzw. deren Auswirkungen zu minimieren.
- Zivilschutz und Katastrophenschutzhilfegesetz des Bundes (ZSKG)
- Zusammenstellung aller KatS-Dienstvorschriften und Leitfäden (via Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – BBK)
- Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – BBK