Nordrhein-Westfalen erkennt das Problem der sogenannten „Fehlfahrten“ im Rettungsdienst, bietet den Kommunen bislang aber keine eigene finanzielle Entlastung an. Aus der Antwort der Landesregierung ergibt sich: Das Gesundheitsministerium führt Gespräche mit kommunalen Spitzenverbänden und Krankenkassen, eine Übergangsfinanzierung durch das Land ist jedoch nicht vorgesehen [1].
Besonders deutlich ist, was fehlt: Weder liegen der Landesregierung landesweite Daten zur Entwicklung dieser Einsätze in den vergangenen acht Jahren vor, noch eine belastbare Übersicht zur behaupteten kommunalen Mehrbelastung von rund 250 Millionen Euro jährlich [1]. Politisch ist das heikel, denn ohne klare Datengrundlage bleibt auch die Steuerung des Problems unscharf.
Das Land setzt stattdessen auf Moderation, auf kleinere entlastende Maßnahmen aus 2025 und auf eine bundesrechtliche Lösung über Änderungen im SGB V. Für die kommunale Praxis heißt das vorerst: Das Problem ist erkannt, aber nicht gelöst. Solange die Refinanzierung von Einsätzen ohne Krankenhausbeförderung offen bleibt, tragen die Kommunen weiter das Risiko – und Rettungsdienst sowie Notaufnahmen werden möglicherweise zusätzlich mit Patientinnen und Patienten belastet, die dort eigentlich nicht hingehören [1].
Fundstelle:
[1] Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 18/17316, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6851, „Fehlfahrten im Rettungsdienst: Wie verhindert die Landesregierung eine Kostenlawine für Kommunen?“, Datum des Originals: 07.01.2026, ausgegeben am 13.01.2026.