Katastrophenschutz ist hinsichtlich Umsetzung und Gesetzgebung in Deutschland Sache der Länder. Die rechtliche Grundlage für Niedersachsen sind im Katastrophenschutzgesetz Niedersachsen (NKatSG) niedergelegt. Nachfolgend sind hier viele Informationen zusammengestellt, die für den Katastrophenschutz die Grundlage bilden.
- Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport – Katastrophenschutz mit weiteren Fundstellen
- Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Ausstattung und Ausbildung von Katastrophenschutzeinheiten privater Träger
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschaffung von Fahrzeugen der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen, Gemeinden und Gemeindeverbänden
- Katastrophenschutz; Meldewesen im Katastrophenfall
- Höchstsummen der Zuwendungen an die im Katastropenschutz mitwirkenden privaten Träger gem. § 31 Abs. 3 NKatSG (Gültig bis 31.12.2022)
- Katastrophenschutz; Hinweise und Regelungen zur Nachbarschaftshilfe, bei überörtlicher, länder- und staatenübergreifender Hilfe
- Beschluss der Landesregierung: Auflösung der Landesfeuerwehrschulen Celle und Loy und Neubildung einer Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK)
- Gliederung und Sollstärke der Einheiten des Katastrophenschutzes
- Fahrberechtigungsverordnung (FahrBVO)
- Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG)
- Niedersächsisches Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)
- Organisatation der Polizei des Landes Niedersachsen (RdErl. d. MI v. 28.04.2016 – 21.10-01512)
- Feuerwehr-Dienstvorschrift 100