Hessen: Hilfsfristen messbar, aber die Datentiefe zur realen Einsatzlage bleibt begrenzt

Hessen: Hilfsfristen messbar, aber die Datentiefe zur realen Einsatzlage bleibt begrenzt

Mehrere aktuelle Drucksachen des Hessischen Landtags zeigen ein recht klares Bild: Das Land kann die Rettungsdienstlage bei den Hilfsfristen vergleichsweise gut darstellen, bei Fragen der tatsächlichen Systemsteuerung, von minderdringlichen Einsätzen und der Nichtverfügbarkeit von Ressourcen bleibt die Datengrundlage dagegen begrenzt. [1][2][3][4]

Die Landesregierung verweist zunächst auf die gesetzliche Struktur des Systems. Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sind in Hessen die Landkreise und kreisfreien Städte; sie nehmen diese Aufgabe als Selbstverwaltungsangelegenheit wahr und verantworten auch die Hilfsfrist nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz. Die Hilfsfrist dient dabei ausdrücklich als Planungsgröße für die Rettungsdienstbereichspläne. Bei Überschreitungen sind die Träger verpflichtet, halbjährliche Einzelfallanalysen vorzunehmen und daraus Optimierungsbedarfe für die Fortschreibung der Bereichspläne abzuleiten. [1][2]

Für die Hilfsfristerreichung liegen landesweite Übersichten vor. In der Anlage zu Drucksache 21/3140 wird für Gesamt-Hessen eine Erreichung innerhalb von 10 Minuten von 85,14 % im Jahr 202285,74 % im Jahr 2023 und 85,99 % im Jahr 2024 ausgewiesen. Innerhalb von 15 Minuten lagen die Werte bei 97,27 %97,33 % und 97,48 %. Zugleich zeigen die Tabellen deutliche regionale Unterschiede; einzelne Rettungsdienstbereiche liegen bei den 10-Minuten-Werten deutlich unter dem Landesdurchschnitt. [1]

Gerade an diesem Punkt wird aber die Grenze der hessischen Datenlage sichtbar. In derselben Drucksache erklärt die Landesregierung, ihr seien keine Fälle bekannt, in denen Rettungsmittel trotz Alarmierungsbedarf nicht sofort disponiert werden konnten, Rettungsdienstbereiche eine Überlastung oder Unterdeckung gemeldet hätten oder Rettungswachen wegen personeller Unterbesetzung zeitweise im regulären Betrieb eingeschränkt gewesen seien. Für ausgefallene oder herabgestufte Rettungsmittel und für Fälle vorübergehend fehlender disponibler Rettungsmittel verweist sie allerdings zugleich darauf, dass diese Daten bei den jeweiligen Trägern vorlägen und von einer landesweiten Abfrage wegen nicht vertretbaren bürokratischen Aufwands abgesehen worden sei. [1]

Diese Linie wird in der späteren Drucksache 21/3321 fortgeführt. Dort betont die Landesregierung, dass die Träger des Rettungsdienstes auch für die Erhebung der entsprechenden Daten zuständig seien. Auf Landesebene werde auf verschiedene Datenquellen zurückgegriffen, etwa Leitstellendaten, IVENA, Daten der Koordinierungsstelle für Sekundärtransporte, des Critical Incident Reporting System sowie Erkenntnisse aus Pilotprojekten. Eine eigenständige landesweite Vollerhebung zu Einsatzlücken, Nichtverfügbarkeiten oder Leitstellenüberlastungen wird damit aber gerade nicht beschrieben. [2]

Besonders deutlich wird das Defizit bei den sogenannten minderdringlichen Einsätzen. In Drucksache 21/3234 erklärt die Landesregierung ausdrücklich, dass ihr zu der Zahl der Einsätze ohne Krankenhaustransport, zum Anteil der Einsätze, die ambulant versorgbar gewesen wären, und zu deren zeitlicher Verteilung keine belastbaren Statistikenvorliegen. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass mit der zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Änderung des Rettungsdienstplans die landesweite Einführung von Notfall-Krankentransportwagen (N-KTW) ermöglicht worden sei, um Rettungswagen zu entlasten und für schwere Notfälle freizuhalten. [3]

Die nachfolgende Drucksache 21/3530 präzisiert diesen Punkt. Danach sind die für eine landesweit belastbare Statistik notwendigen Daten bei den Trägern, den Zentralen Leitstellen und in der elektronischen Einsatzdokumentation der Leistungserbringer grundsätzlich vorhanden. Im Rahmen des Projekts „Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung“ (SaN) würden nun Systeme zur gezielten Auswertung ambulant versorgbarer Rettungsdiensteinsätze aufgebaut. Vor der Einführung des N-KTW habe es zudem Pilotprojekte in mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten gegeben; deren Ergebnisse seien in einer Arbeitsgruppe des Landesbeirats für den Rettungsdienst ausgewertet worden. [4]

Für die weitere Patientensteuerung bleibt Hessen dennoch vorsichtig. Nach Drucksache 21/3530 hält die Landesregierung statistische Zielgrößen oder Reduktionsziele für minderdringliche Rettungsdiensteinsätze für wenig zielführend, weil Notfallgeschehen und Einsatznotwendigkeit stark vom Einzelfall abhingen. Als relevante Kennzahlen nennt sie stattdessen den gesamten Behandlungszyklus vom Notrufeingang bis zur Entlassungsdiagnose. Aussagen zur künftigen Entlastungswirkung stützt sie auf Daten aus IVENA eHealth und den Zentralen Leitstellen; belastbare landesweit vergleichbare Aussagen sollen vor allem die im SaN-Projekt erhobenen Daten aus den drei Projektlandkreisen ermöglichen. [4]

Der Befund ist damit recht eindeutig: Hessen kann seine Rettungsdienstlage derzeit vor allem über Hilfsfristen und einzelne Strukturangaben beschreiben. Für die politisch besonders wichtigen Fragen, wie häufig der Rettungsdienst bei medizinisch geringem Bedarf beansprucht wird, wie groß die tatsächliche Entlastungswirkung neuer Steuerungsinstrumente ist und wie belastbar die reale Ressourcenlage im Alltag wirklich ausfällt, arbeitet das Land dagegen noch erkennbar mit einer unvollständigen landesweiten Datenbasis. [1][2][3][4]

Fundstellen:

[1] Hessischer Landtag, Drucksache 21/3140 vom 09.01.2026Kleine Anfrage Sascha Herr (fraktionslos): Notarzt- und Rettungsdienstlücken in Hessen – reale Einsatzfähigkeit und Versorgungssicherheit; Antwort der Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

[2] Hessischer Landtag, Drucksache 21/3321 vom 17.02.2026Kleine Anfrage Sascha Herr (fraktionslos): Rettungsdienst in Hessen – Steuerungsfähigkeit jenseits statistischer Hilfsfristen; Antwort der Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

[3] Hessischer Landtag, Drucksache 21/3234 vom 29.01.2026Kleine Anfrage Sascha Herr (fraktionslos): Steuerbare Bagatelleinsätze im hessischen Rettungsdienst und deren systematischen Ursachen; Antwort der Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

[4] Hessischer Landtag, Drucksache 21/3530 vom 18.03.2026Kleine Anfrage Sascha Herr (fraktionslos): Datenbasis, Steuerungsdefizite und politische Verantwortung bei minderdringlichen Einsätzen im hessischen Rettungsdienst; Antwort der Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

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