Eine aktuelle Landtagsdrucksache aus Rheinland-Pfalz befasst sich mit Beleidigungen, Angriffen und sonstigen Straftaten gegen Einsatzkräfte, darunter auch den Rettungsdienst. Die Landesregierung greift dafür auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zurück und wertet sogenannte Opferdelikte zum Nachteil von „sonstigen Rettungsdiensten“ aus. [1]
Dabei ist zunächst ein methodischer Hinweis wichtig. Die Landesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass die PKS auf dem Zeitpunkt des Abschlusses der polizeilichen Ermittlungen beruht. Deshalb lassen die Zahlen keine punktgenauen Rückschlüsse auf den tatsächlichen Tatzeitpunkt zu. Hinzu kommt, dass unterjährige Daten nur eingeschränkt belastbar sind. Wer die Zahlen auswertet, darf sie also nicht als exakte Echtzeitlage missverstehen. [1]
Innerhalb dieses statistischen Rahmens zeigt sich aber ein klares Bild. Für Rheinland-Pfalz nennt die Drucksache 114 Opferdelikte zum Nachteil von „sonstigen Rettungsdiensten“ im Jahr 2021, 158 im Jahr 2022, 145 im Jahr 2023, 127 im Jahr 2024 und 56 im ersten Halbjahr 2025. [1]
Diese Zahlen belegen keine einfache lineare Entwicklung. Sie steigen nicht Jahr für Jahr an, sondern schwanken. Gerade deshalb wäre es ungenau, hier vorschnell von einer permanenten Eskalation zu sprechen. Präzise ist nur diese Aussage: Über mehrere Jahre hinweg dokumentiert die PKS in Rheinland-Pfalz fortlaufend eine nennenswerte Zahl von Opferdelikten zulasten des Rettungsdienstes. [1]
Für die rettungsdienstpolitische Diskussion ist das durchaus erheblich. Die Drucksache zeigt, dass Gewalt und sonstige strafrechtlich relevante Übergriffe auf Rettungskräfte kein Randphänomen sind. Auch wenn die Statistik methodische Grenzen hat, macht sie doch sichtbar, dass Belastung im Rettungsdienst nicht nur durch Personalmangel, Einsatzdichte oder Versorgungssteuerung entsteht, sondern auch durch konkrete Gefährdungen im Einsatzalltag. [1]
Der sachliche Befund lautet daher: Rheinland-Pfalz kann das Problem statistisch nachweisen, ohne dass daraus eine einfache Trendformel abgeleitet werden darf. Gerade diese nüchterne Sicht ist für die politische und fachliche Einordnung wichtiger als jede vorschnelle Dramatisierung. [1]
Fundstellen:
[1] Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 18/14312 vom 11.03.2026 zu Drucksache 18/14168, Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Joa (fraktionslos): Beleidigungen, Angriffe und sonstige Straftaten hinsichtlich Rettungsdiensten, Feuerwehren, Polizei.