KRITIS-Dachgesetz verkündet

KRITIS-Dachgesetz verkündet

Mit der Veröffentlichung des KRITIS-Dachgesetzes im Bundesgesetzblatt ist ein wichtiger Schritt für den Schutz kritischer Infrastrukturen erfolgt.[1] Das Gesetz setzt die CER-Richtlinie in deutsches Recht um und schafft erstmals einen bundeseinheitlichen Rahmen für die physische Resilienz kritischer Anlagen.[1][2]

Für die Praxis heißt das nicht nur mehr Regulierung auf dem Papier. Betreiber kritischer Anlagen müssen künftig unter anderem registriert werden, Risikoanalysen vornehmen, Resilienzmaßnahmen umsetzen und erhebliche Störungen melden.[2][3]

Dahinter stehen sehr konkrete Fragen: Wie gut ist ein Standort gegen Sabotage, Ausfälle oder Naturereignisse abgesichert? Gibt es belastbare Notfallabläufe, Redundanzen und eine tragfähige Vorsorge für Störungen in der Versorgung?[2][3]

Auffällig ist allerdings auch, wie lange es bis hierhin gedauert hat.

Der veröffentlichte Referentenentwurf stammt vom 29.08.2025, die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 16.03.2026.[1][4] Das sind gut sechs Monate für ein Vorhaben, dessen europäische Grundlage bereits seit Ende 2022 vorliegt.[5]

Aus meiner Sicht zeigt das einmal mehr: Solche Gesetze müssen künftig schneller auf den Weg gebracht werden. Gerade beim Schutz kritischer Infrastrukturen wachsen Bedrohungen, Abhängigkeiten und Verwundbarkeiten schneller als klassische Gesetzgebungsverfahren.[2][5]

Fundstellen:

[1] Bundesgesetzblatt, Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen, BGBl. 2026 I Nr. 66 vom 16.03.2026, recht.bund.de. 

[2] Deutscher Bundestag, Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung kritischer Anlagen, Meldung vom 29.01.2026, bundestag.de. 

[3] Bundesregierung, Schutz kritischer Infrastruktur gestärkt, Meldung vom 17.03.2026, bundesregierung.de. 

[4] Bundesministerium des Innern und für Heimat, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen, Referentenentwurf veröffentlicht am 29.08.2025, bmi.bund.de. 

[5] Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen. 

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