Der Landesausschuss Rettungsdienst hat Ende des Jahres 2018 die Abschreibungsregelungen überarbeitet. Diese Regelungen wurden nun im Niedersächsischen Ministerialblatt durch das Innenministerium veröffentlicht (Nds.MBl 02/2019, S. 102).
Die Veröffentlichung finden Sie hier.